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Die neuen Vergabekriterien für Baugrundstücke

4. März 2022 | Bauen & Wohnen, Demografie, Verkehr & Stadtplanung

Ein faires und transparentes Verfahren – auch an der Jugendherberge

Im Dezember des letzten Jahres wurde in konstruktiver Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und allen vier Fraktionen eine Richtline zur Vergabe von Wohnbaugrundstücken durch die gemeindeeigene Bau-, Grundstücks- und Wirtschaftsförderungs-GmbH (BGW) erarbeitet.
Alle Beteiligten waren sich einig, dass eine solche Vergaberichtlinie ein sinnvolles Instrument ist, um auf einen hart umkämpften Grundstücksmarkt steuernd einzuwirken. Wenn Gemeindeflächen zum Wohnungsbau veräußert werden, dann sollten davon insbesondere diejenigen profitieren, die bisher noch kein Wohneigentum haben und es unter den aktuellen Marktbedingungen auch nur schwer erwerben können. Gerade in Lindlar trifft diese Situation auf viele junge Menschen zu. Menschen, die hier aufgewachsen sind, hier ihre Kinder großziehen, hier ihre Angehörigen pflegen, hier in der Region arbeiten, hier ehrenamtlich aktiv sind und deswegen auch hier Bauen und Wohnen möchten.
Um bei der Vergabe von Wohnbaugrundstücken durch die gemeindeeigene BGW die oben beschriebene Gruppe besonders berücksichtigen zu können, hat man sich auf das folgende Verfahren geeinigt:

Eine Vergabe ist einzig zum Zweck der Eigennutzung möglich und Interessenten müssen sich innerhalb eines öffentlich bekanntgegebenen Bewerbungszeitraum aktiv auf ein Wohnbaugrundstück bewerben. Alle ordnungsgemäß eingegangenen Bewerbungen werden dann nach den Kriterien Anzahl der Haushaltsangehörigen, bisheriger Wohnort, Arbeitsort und Ehrenamtliche Tätigkeit bepunktet. Vergeben werden die Wohnbaugrundstücke an die Bewerber:innen mit den höchsten Punktzahlen.

Wir als SPD Lindlar freuen uns, dass mit der Verabschiedung der Richtlinie durch den Gemeinderat das entsprechende Leitprojekt aus dem Gemeindeentwicklungskonzept umgesetzt wurde. Auch sehen wir eine enorme Verbesserung gegenüber der bisherigen Vorgehensweise. Das einzige Kriterium der alten Liste: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Wer oben steht bekommt das Grundstück.
Öffentliche Einsichtnahme in “Die Liste”, Nachvollziehbarkeit von Änderungen, allgemeine Verfahrenstransparenz? Fehlanzeige!

Die Vergabe nach Richtlinie dagegen ist an Kriterien gebunden, transparent und sozial gerecht. Der Kriterienkatalog ist öffentlich und für alle Bewerber:innen einsehbar. Die Reihenfolge des Bewerbungseingangs innerhalb des Bewerbungszeitraums spielt keine Rolle.
Unser erster Vorschlag für Vergabekriterien: SPDAntrag_Vergaberichtlinien
Hier die im Gemeinderat beschlossene Version: Vergabekriterien-Punktekatalog

Der Fall Jugendherberge

Schon vor Jahren haben wir einen solchen Kriterienkatalog gefordert, leider fand sich damals keine Mehrheit dafür. Deswegen ist es für uns nur konsequent, diese gerechten Vergabekriterien sofort zu nutzen. Deswegen hier unser gemeinsamer Antrag mit der FDP und den GRÜNEN: AntragderSPD_Buendnis90DieGruenenundderFDPvom2

Wir haben Verständnis für alldiejenigen, die schon seit langer Zeit auf “Der Liste” stehen und sich realistische Hoffnungen auf ein Wohnbaugrundstück an der Jugendherberge machen konnten. Zusammen haben wir mit den Fraktionen der Grünen und der FDP daher einen Antrag für die Vergabe an der Jugendherberge gestellt, der in unseren Augen die neue Vergaberichtlinie und die alte Liste so fair wie möglich miteinander verbindet:
Grundsätzlich wird nach der Vergaberichtlinie vergeben, jedoch wird diese einmalig um eine Bonusregelung erweitert. Unter allen Bewerber:innen bei der Jugendherberge erhalten die 57 mit den höchsten Plätzen auf der alten Liste einen Bonus von 50% auf ihre Punktzahl.

Hätte man nach der alten Planung und “Der Liste” vergeben, so hätten die 57 Ranghöchsten der Liste ein Wohnbaugrundstück bekommen. Stattdessen bekommen diese 57 Ranghöchsten nun einen kräftigen Bonus von 50 Prozent auf ihre Punktzahl. Damit ergibt sich folgende Situation: Junge ortsansässige Familien, die seit vielen Jahren auf der Liste warten, haben die bestmöglichen Chancen ein Grundstück zu erhalten. Ihre hohe Punktzahl nach den Vergabekriterien führt dazu, dass der 50-prozentige Bonus viele weitere Punkte bringt. Diejenigen, die zwar schon lange auf der Liste stehen aber nach Ermessen von Politik und Verwaltung weniger dringend auf ein Wohnbaugrundstück der BGW angewiesen sind, erhalten nach dem Kriterienkatalog nur wenige Punkte. Ein Aufschlag von 50 Prozent fällt hier wenig ins Gewicht und führt somit nicht dazu, dass die Bepunktung nach dem Kriterienkatalog vollkommen ausgehebelt wird.

Wir sind froh, dass wir gemeinsam mit den Fraktionen der Grünen und der FDP solche fortschrittlichen Entwicklungen zügig umsetzen können.
Jetzt blicken wir gespannt in die weitere Planung und Bürgerbeteiligung des Gebietes, um danach in eine faire und sozial gerechte Vergabe der Grundstücke zu starten.

 

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